27.05.2010 | Allgemeine Zahnheilkunde
Clindamycin: Das von Zahnärzten geliebte Präparat ist nur zweite Wahl
Trotz einer klaren Empfehlung für Aminopenicilline verschreiben deutsche Zahnärzte in mehr als 50 Prozent der Fälle Clindamycin und in über 22 Prozent der Fälle Schmalspektrumpenicilline. Das heißt: Fast drei Viertel der Antibiotikaverordnungen entsprechen nicht den Empfehlungen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Clindamycin wird generell als Reserveantibiotikum bei (vermuteter) Penicillinallergie bzw. als Präparat der zweiten Wahl angesehen. In Schwangerschaft und Stillzeit ist eine routinemäßige Anwendung von Clindamycin nach zahnärztlichen Eingriffen nicht begründet. Zudem besteht aufgrund von Strukturähnlichkeiten eine partielle Kreuzresistenz zu Makroliden, die wiederum deren Einsatz als Alternative nach Clindamycin-Gabe deutlich einschränkt.
Clindamycin wird durch mehrere Studien eine gute Gewebe- und Knochengängigkeit bescheinigt. Es ist jedoch belegt, dass Penicilline ebenso wie Clindamycin eine ausreichend hohe antibakterielle Konzentration im Knochen erzielen. Weiterhin gilt die Empfehlung, in der zahnärztlichen Praxis bakterizide Antibiotika mit breitem Wirkungsspektrum anzuwenden. Amoxicillin erfüllt diese Anforderung, Clindamycin als bakteriostatischer Wirkstoff nicht.
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