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  • 28.02.2011 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Selten, aber gefährlich: Schwere allergische Reaktion auf Clindamycin

    Wegen der Möglichkeit von lebensbedrohlichen Zwischenfällen nach der Gabe von Antibiotika und insbesondere von Clindamycin sollte die Indikation zu seiner Verordnung streng gestellt werden, warnen Foitzik et al. In dem von ihnen berichteten Fall kam es nach fünf-tägiger Einnahme von Clindamycin zu einer lebensbedrohlichen allergischen Komplikation. Die außerordentlich schwere Allergie musste intensivmedizinisch behandelt werden, wodurch sich bei dem Patienten ein Dauerschaden vermeiden ließ.[1]  

    Clindamycin kommt bevorzugt in der Zahnmedizin zum Einsatz und spielt in anderen medizinischen Fachgebieten eine eher untergeordnete Rolle. Teilweise schwerwiegende Komplikationen nach der Verabreichung von Clindamycin wie zum Beispiel die pseudomembranöse Enterokolitis werden in der Fachliteratur relativ selten beschrieben. Allergische Reaktionen unter Beteiligung der Mundhöhlenschleimhaut und des Magen-Darm-Traktes sind bisher nicht bekannt.  

     

    Praxishinweis  

    Clindamycin wird generell als Reserveantibiotikum bei (vermuteter) Penicillinallergie bzw. als Präparat der zweiten Wahl angesehen. Trotz einer klaren Empfehlung für Aminopenicilline verschreiben deutsche Zahnärzte in mehr als 50 Prozent der Fälle Clindamycin und in über 22 Prozent der Fälle Schmalspektrumpenicilline. Das heißt: Fast drei Viertel der Antibiotikaverordnungen entsprechen nicht den Empfehlungen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. [2]  

     

    • [1] C Foitzik et al.: Schwere allergische Reaktion auf Clindamycin. Quintessenz (2011) 62: 77-81
    • [2] F Halling: Zahnärztliche Antibiotikaverordnungen - zwischen Anspruch und Wirklichkeit. zm (2010) 100, Nr. 9: 50-55