01.06.2006 | Allgemeine Zahnheilkunde
Die „Globulomaxilläre Zyste“ e– eigene Entität oder Mythos?
Nach kritischer Evaluation der zugänglichen Literatur kann aus embryologischer, klinischer und pathohistologischer Sicht als gesichert angesehen werden, dass die „Globulomaxilläre Zyste“ als eigene Entität keine Berechtigung hat, folgern Häring et al.. „Globulomaxilläre Zysten“ seien nach eingehender klinisch-pathohistologischer Diagnostik alternativ als odontogene Zysten, Tumoren, zentrale Riesenzellgranulome, hämorrhagische Knochenzysten oder chronische Infektionen invaginierter Zähne einzuordnen.
Die embryologische, klinische und pathohistologische Evidenz gegen die Existenz einer solchen Zyste sei zu eindeutig, meinen die Autoren. Die embryologische Entstehungshypothese durch Thoma (1937) hatte zu ihrer Zeit mangels Wissens über die embryonale Gesichtsentwicklung sicher ihre Berechtigung. Schon früh wurde diese Theorie jedoch angezweifelt: Epitheleinschlüsse im „globulomaxillären Bereich“ sind sehr unwahrscheinlich.
Die klinische und pathohistologische Evidenz spricht überzeugend dafür, dass Zysten im „globulomaxillären Bereich“ radikuläre Zysten, laterale Parodontalzysten, odontogene Keratozysten, kalzifizierende odontogene Zysten, adenomatoide odontogene Tumore, odontogene Myxome, Ameloblastome, zentrale Riesenzellgranulome oder hämorrhagische Knochenzysten sind. Auch die Möglichkeiten von invaginierten Zähnen oder von apikalen Infektionen, die beim Foramen caecum oberer lateraler Incisivi ihren Ursprung genommen haben, sollten in die Differenzialdiagnose miteinbezogen werden. Zahninvaginationen kommunizieren häufig mit der Pulpa – was früher oder später zur Pulpanekrose und zur Parodontitis apicalis führen und eine GZ vortäuschen kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig