01.06.2007 | Allgemeine Zahnheilkunde
Die Raucherentwöhnung in der zahnmedizinischen Praxis
Die Tabakentwöhnung ist neben einer optimalen Plaquekontrolle zur wichtigsten Maßnahme bei der Behandlung von Parodontal- erkrankungen geworden. Im Gegensatz zur allgemeinmedizinischen Praxis sieht das zahnmedizinische Praxisteam seine Patienten regelmäßig und kann sie deshalb durch mehrere Interventionen zum Tabakentzug bewegen.
Für die Anwendung der Tabakkurzintervention in der zahnmedizinischen Praxis scheint eine Kurzform, das sogenannte „Brief Motivational Interviewing“ (BMI), geeignet zu sein. Die Nikotinsubstitution ist die Therapie der Wahl für das zahnmedizinische Praxisteam, da die rezeptpflichtigen Pharmazeutika Varenicilin® und Bupropion SR® der Verordnung durch Ärzte vorbehalten sind.
Verhaltensänderung mit den „5 A“
Die zurzeit erfolgreichste und evidenzbasierte Methode zur Tabakentwöhnung besteht aus einer professionellen Beratung zur Verhaltensänderung nach den so genannten „5 A“: Ask (fragen), Advise (raten), Assess (einschätzen), Assist (helfen) und Arrange (organisieren) in Kombination mit einer medikamentösen Therapie.
Andere bekannte und weit verbreitete Methoden zur Raucherentwöhnung – wie die Akupunktur oder die Hypnose – sind wiederholt untersucht worden. In Meta-Analysen mehrerer kontrollierter Studien konnten Fiore et al. hierfür jedoch keine besseren Erfolgsraten gegenüber der „5 A“-Methode ermitteln.
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