21.07.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde
Die Rolle der Gegenbezahnung: Keine evidenzbasierten Aussagen vorhanden
Wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) feststellt, ist die Studienlage unzureichend: Es können keine evidenzbasierten Aussagen gemacht werden, ob bzw. welchen Einfluss die Beschaffenheit der Gegenbezahnung auf die Entscheidung hat, einen teilbezahnten Kiefer mittels festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz zu versorgen. Lediglich einige vage Hinweise zur Patientenzufriedenheit zugunsten des festsitzenden Zahnersatzes für die Gegenbezahnungsvariante „Totalprothese im Gegenkiefer“ konnten geliefert werden.
Dabei hatte das IQWiG auch nichtrandomisiert-kontrollierte Studien und unkontrollierte Interventionsstudien einbezogen. Insgesamt konnten 17 Arbeiten in die Bewertung eingeschlossen werden, wovon allerdings nur eine einzige Studie die beiden untersuchten Zahnersatzformen im Sinne einer kontrollierten prospektiven Interventionsstudie direkt miteinander verglich.
Zu keinem der patientenrelevanten Therapieziele „Funktionsdauer des Zahnersatzes“, „Veränderung des Ernährungsverhaltens“, „mundgesundheitsbezogene Lebensqualität“ – reduziert auf den Parameter „Patientenzufriedenheit“ – sowie „Aufwand für Prothesenpflege und -nachsorge“ existieren gegenwärtig Belege zur Relevanz der Gegenbezahnung bei herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz mit ausreichender Ergebnissicherheit.
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