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    01.05.2006 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Fissuren versiegeln (aus der ZZQ-Leitlinie)

    Die Indikation zur Fissurenversiegelung (FV) sollte erst nach einer kariesdiagnostischen Untersuchung gestellt werden. Für gesunde sowie von einer Schmelzläsion betroffene Fissuren und Grübchen ist die Indikation zur präventiven FV gegeben. Okklusale Dentinläsionen sollten exkaviert und im Sinne der therapeutischen (erweiterten) FV oder minimalinvasiven Füllungstherapie restauriert werden [A].  

     

    Bei Patienten mit hohen Kariesrisiko sowie bei gesunden Zähnen mit kariesanfälligem Fissurenrelief sollte die frühe FV Priorität nach vollständigem Durchbruch der Okklusalfläche haben. Ziel ist die Umgestaltung eines plaqueretentiven Fissurenreliefs in eine prophylaxefähige Oberfläche [A].  

     

    Indikationen zur FV sind ausgedehnte okklusale Dentinläsionen, unvollständig durchgebrochene Zähne und Milchmolaren, deren physiologischer Zahnwechsel unmittelbar bevorsteht [A].