26.01.2011 | Allgemeine Zahnheilkunde
Leitlinie Fissuren- und Grübchenversiegelung - Update November 2010
Die Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ der DGZMK wurde turnusmäßig überarbeitet, es wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Studienergebnisse berücksichtigt und eingearbeitet. Im Folgenden stellen wir die Leitsätze im Überblick vor - die Langfassung für Zahnärzte sowie eine Patienteninformation finden Sie unter www.iww.de in Ihrem persönlichen Informationsteil myIWW, Rubriken „Arbeitshilfen“ und „Patienteninformation“.
- Bei der Fissuren- und Grübchenversiegelung handelt es sich um eine wirksame zahnflächenspezifische Präventionsmaßnahme bei bleibenden Zähnen, die ihren größten Nutzen im Kindes- und Jugendalter aufweist. Ziel ist die Umgestaltung eines plaqueretentiven Fissurenreliefs in eine prophylaxefähige Zahnfläche.
- Die Indikation zur Fissuren- und Grübchenversiegelung sollte nach einer kariesdiagnostischen Untersuchung gestellt werden. Für gesunde plaqueretentive kariesgefährdete bzw. von nicht kavitierten kariösen Läsionen betroffene Fissuren und Grübchen ist die Indikation zur Fissuren- und Grübchenversiegelung gegeben.
- Okklusale Dentinläsionen sollen exkaviert und im Sinne der minimal invasiven Füllungstherapie restauriert werden.
- Bei Patienten mit einem hohen Kariesrisiko soll der frühzeitigen Versiegelung Priorität eingeräumt werden. Kontraindikationen zur Fissuren- und Grübchenversiegelung sind ausgedehnte okklusale Dentinläsionen und Milchmolaren, deren physiologischer Zahnwechsel unmittelbar bevorsteht.
- Für den klinischen Einsatz werden niedrigvisköse methacrylatbasierte Versiegelungsmaterialien - zum Beispiel Auto-und (fluoridfreisetzende) Licht-Polymerisate - empfohlen, da sie eine hohe Effektstärke aufweisen und gegenüber Glasionomerzement länger überleben. Da (fluoridfreisetzende) Licht-Polymerisate als Einkomponenten-Materialien im Vergleich zu Auto-Polymerisaten zeitsparender und weniger verarbeitungssensitiv zu applizieren sind, sollte diesen im klinischen Alltag der Vorzug eingeräumt werden. Glasionomerzemente und Kompomere sind aufgrund hoher Retentionsverluste zur Versiegelung wenig geeignet.
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