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  • 01.05.2007 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Fissurenversiegelung: Das verflixte erste halbe Jahr

    Bei Versiegelungen von Fissuren und Grübchen wird unabhängig vom Material über erhöhte Verlustraten besonders innerhalb des ersten halben Jahres berichtet. Deshalb muss der Nachkontrolle innerhalb dieses Zeitraumes erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen werden, fordern Kühnisch und Hickel.  

     

    Bei einem Retentionsverlust sollte eine Nachversiegelung erfolgen, die wie eine primäre Versiegelung durchgeführt wird. Jedoch sollte das verbliebene Versiegelungsmaterial vorab hinsichtlich seiner Retention geprüft werden. Die vollständige Entfernung fest verankerter Versiegeleranteile ist jedoch nicht notwendig.  

     

    In Deutschland steht die Fissuren- und Grübchenversiegelung allen 6- bis 17-jährigen als kassenzahnärztliche Behandlung für die bleibenden Molaren zur Verfügung. Diese Indikation ist an allen Zähnen mit kariesanfälligem Fisurenrelief sowie bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko auch außerhalb dieser Altersgruppe angebracht. Die empfohlenen Arbeitsschritte können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.  

     

    Empfohlene Arbeitsschritte bei der Fissurenversiegelung  

    Zahnreinigung  

    Rotierendes Bürstchen oder Pulverstrahlreinigung  

    Trockenlegung  

    Trockenlegung (Kofferdam)  

    Relative Trockenlegung bei vierhändigem Arbeiten  

    Säurekonditionierung  

    60 Sekunden am bleibenden Zahn, 120 Sekunden am Milchzahn (bei nicht präpariertem Schmelz)  

    Bevorzugtes Material  

    Dünnfließende, opake, lichtpolymerisierende Versiegelungsmaterialien  

    Lichtpolymerisation  

    Abhängig vom verwendeten Material und der Polymerisationslampe (in der Regel 20 bis 40 Sekunden)  

    Okklusionskontrolle  

    Entfernung von Materialüberschüssen und -korrektur  

    Politur und Fluoridierung  

    Entfernung der oberflächlichen Sauerstoffinhibitionsschicht und Remineralisation geätzter, aber unversiegelter Schmelzanteile