Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.01.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde

    Hochwertige kostengünstige Fragment- befestigung bei Kronen-Wurzelfrakturen

    Frontzahntraumata stellen sowohl im Milch- und Wechselgebiss als auch in der bleibenden Dentition eine häufige Verletzung dar. Dabei ist die Kronen-Wurzel-Fraktur ein Frakturtyp, der wegen Beteiligung von Weichgewebe und Knochen schwerwiegende Probleme bei der Behandlung aufwirft. Bisherige Behandlungstherapien konzentrierten sich fast ausschließlich auf den verbleibenden Zahn, das heißt das koronale Fragment wurde entfernt und nicht in die zukünftige Restauration miteinbezogen.  

     

    Mit einer Behandlungsmethode, die eine relative Trockenlegung der Frakturlinie gewährleistet, kann auch bei der Kronen-Wurzel-Fraktur eine adhäsive Wiederbefestigung des noch vorhandenen Zahnfragments ermöglicht werden. Diese Methode wurde von Eichelsbacher et al. bei 18 Zähnen verschiedener Patienten durchgeführt und in regeImäßigen zeitlichen Abständen nachuntersucht:  

     

    • Nach Bildung eines Mucoperiostlappens bei sulkärer Schnittführung konnte die Frakturstelle klar einsehbar und relativ trocken dargestellt werden.
    • Es erfolgte eine Schmelzkonditionierung von Zahn und Fragment mit Phosphorsäure.
    • Das Fragment wurde – abhängig von der Passung – entweder nur mit dem Mehrflaschenadhäsiv Optibond FL® (Firma KerrHawe) oder in Kombination mit Tetric flow® (Firma Ivoclar-Vivadent) angeklebt.
    • Eine sorgfältige Entfernung aller Kompositüberschüsse mittels Skalpell und oszillierender Feilen sowie Politur des Frakturübergangs wurde durchgeführt.
    • Wundränder wurden mit Einzelknopf- oder Matratzennähten spannungsfrei adaptiert.
    • In einigen Fällen wurde bei zusätzlich fehlender Zahnhartsubstanz eine ergänzende Komposit-Restauration durchgeführt.

     

    Von insgesamt 18 Zähnen, die auf diese Weise restauriert wurden, konnten 16 Zähne innerhalb des Untersuchungszeitraums von zwei Jahren nachuntersucht werden. In Anbetracht verschiedener klinischer Parameter trat bei keinem Zahn ein pathologischer Befund auf. Zwei Zähne sind während des Zeitraums erneut frakturiert, jedoch beide wiederholt aufgrund von Fremdeinwirkung.