02.03.2009 | Allgemeine Zahnheilkunde
Implantatgetragene Suprakonstruktionen: Zusatznutzen nicht belegt
In seinem Vorbericht kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von implantatgetragenen Suprakonstruktionen gegenüber konventionellem Zahnersatz nicht zu belegen ist.
Leitlinien empfehlen solche implantatgetragenen Suprakonstruktionen insbesondere bei Kieferdefekten - etwa bedingt durch Knochenschwund (Kieferathropie) oder Unfälle. Prinzipiell kann jedoch fast jeder Zahnersatz auf diese Weise gefertigt werden.
In der Regel ist die Implantat-Versorgung teurer als die konventionelle Versorgung. Dieser Umstand veranlasste den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), nicht nur den Nutzen, sondern auch die Kosten der beiden Therapiealternativen untersuchen zu lassen. Denn laut Zahnersatz-Richtlinie haben die Patienten Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der GBA will klären, ob der Festzuschuss dies gewährleistet.
Keine ausreichende Evidenz
Den Nutzen für Patientinnen und Patienten macht das IQWiG an vier Zielgrößen fest:
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