21.07.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde / Kinderzahnheilkunde
Kindesmisshandlung: Erkennen Sie die Zeichen!
Misshandelte Kinder werden häufig als akute Notfälle im zahnärztlichen Notdienst vorstellig und der Zahnarzt wird vielleicht der einzige sein, der eine Misshandlungsfolge frühzeitig erkennen und das Kind durch eine entsprechende Meldung schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der Allgemeinzahnarzt sich mit diesem Themengebiet auseinandersetzen muss.
Der hohe Anteil von Verletzungen im Bereich der oralen und perioralen Region nach Kindesmisshandlungen verdeutlicht die Bedeutung für die kinderzahnärztliche Betreuung. Bei Fällen von Kindesmisshandlung sind die wesentlichen Verletzungstypen luxierte bzw. frakturierte Zähne (32 Prozent der gemeldeten Fälle), Quetschungen bzw. Prellungen oraler respective perioraler Weichgewebe (24 Prozent), Risswunden (14 Prozent) und Kieferfrakturen (11 Prozent).
Mit ca. 75 Prozent der Fälle überwiegt die Vernachlässigung von Kindern zahlenmäßig die anderen Misshandlungsformen bei weitem. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit werden die Folgen von Vernachlässigung aber seltener als solche erkannt. So wird ein im Notdienst auffällig werdender Befund einer hochgradig kariös zerstörten Dentition bei einem Kind wohl eher selten in den Kontext einer generellen Vernachlässigung eingeordnet und somit kaum als eine Form von Kindesmisshandlung gesehen werden.
Allgemeine Hinweise auf eine Misshandlung
Erste Anzeichen dafür, dass es sich bei der Verletzung eines Kindes um eine Misshandlungsfolge handeln könnte, ergeben sich meist aus den Begleitumständen der Inanspruchnahme des Arztes oder Zahnarztes. So werden die Folgen von physischen Misshandlungen sowie von Vernachlässigung typischerweise im Rahmen des Notdienstes zu versorgen sein.
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