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  • 01.05.2007 | Allgemeine Zahnheilkunde/Allergologie

    Allergische Reaktion auf Zahnersatzmaterialien: Genügt der Epikutantest?

    Im Praxisalltag begegnen den Zahnmedizinern immer wieder Patienten mit chronischen Erkrankungen unklarer Genese. Möglicherweise reagieren diese Patienten sensibel auf die Zahnmaterialien, mit denen die Zähne bislang versorgt worden sind.  

     

    Der Berufsverband der in Deutschland tätigen Umweltmediziner (dbu) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Vor- und Nachteile beider Verfahren zum Allergienachweis – Epikutantest und Lymphozytentransformationstest (LTT) – sehr differenziert herausstellt. Die Arbeit umfasst mehr als 70 relevante Literaturstellen und kommt zum Schluss, dass der LTT vor allem beim Nachweis zahnersatzmaterial-induzierter systemischer Immunreaktionen deutliche Vorteile gegenüber dem Epikutantest hat. Zudem erfolgt bei dem aus Blut durchgeführten LTT keine Belastung des Patienten mit potentiell sensibilisierenden und toxischen Stoffen.  

     

    In der Stellungnahme wird auch auf den vor allem in der zahnärztlichen Praxis noch häufig anzutreffenden Trugschluss hingewiesen, dass eine klinisch relevante Sensibilisierung zwingend mit einer oralen Symptomatik (Lokalreaktion) einhergehen muss. Dies ist nicht der Fall, da immunologische Phänomene nie auf ihren Ursprungsort begrenzt bleiben und die Mundschleimhaut auf Grund immunologischer Besonderheiten wenig entzündungsreaktiv ist.