01.10.2007 | Endodontie
Stellungnahme: Behandlung endodontischer Schmerzfälle
In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich eher um Schmerzfälle als um Notfälle; eine Ausnahme stellt der akute apikale Abszess dar. Nicht selten treten im Anschluss an die Präparation bzw. an die Füllung des Wurzelkanalsystems für ein bis zwei Tage postoperative Beschwerden auf (wie entzündliche Fremdkörperreaktionen), die in der Regel mit Hilfe von Analgetika beherrschbar sind und keiner weiteren Therapie bedürfen.
Schmerzpatienten haben einen Rechtsanspruch auf Behandlung. Wenn der lokale und allgemeine Befund dies erlauben, ist es zulässig, diese nach Injektion eines Langzeitanästhetikums auf einen späteren Zeitpunkt des Tages zu verschieben, um eine größtmög-liche Sorgfalt und Effizienz der Therapie zu gewährleisten.
Die Notfallbehandlung muss so durchgeführt werden, dass sie eine lege artis durchzuführende Weiterbehandlung nicht erschwert oder verhindert. Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass mit der initialen Schmerzbehandlung die Therapie nur eingeleitet wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist.
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