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  • 01.04.2006 | Endodontie

    Therapieresistente apikale Aufhellungen: Histologische Untersuchung nötig

    Röntgenografische Verlaufskontrollen sollten nach endodontischer Behandlung bei Symptomfreiheit spätestens nach einem – besser schon nach einem halben – Jahr erfolgen. Sie sind in Abhängigkeit vom Befund in entsprechenden Abständen zu wiederholen.  

     

    Auf Grund der erhöhten Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer radikulären Zyste ist eine operative Intervention zu empfehlen, wenn apikale Läsionen größer als fünf Millimeter – insbesondere bei röntgenografisch erkennbarer sklerosierter Begrenzung – trotz endodontischer Therapie persistieren. Stellt sich eine apikale Läsion in ihrem größten Durchmesser größer als 15 Millimeter dar, ist eine primäre chirurgische Intervention angezeigt, da mit hoher Sicherheit eine Zyste oder gar eine Neubildung vorliegt.  

     

    Bei Untersuchungen von periapikalen Aufhellungen an 124 Zähnen wurden zwei Riesenzellgranulome gefunden – das unterstreicht die große Bedeutung der Röntgen-Verlaufskontrolle nach endodontischen Behandlungen. Therapieresistente apikale Aufhellungen sollten demnach im Zweifelsfall chirurgisch behandelt und histologisch untersucht werden, um Tumore wie Riesenzellgranulome, Ameloblastome oder Mukoepidermoidkarzinome auszuschließen, die immer differentialdiagnostisch in Erwägung gezogen werden müssen.