28.07.2009 | Materialkunde
ChKM darf nicht länger als kanzerogen bezeichnet werden
Professor Dr. Detlef Heidemann, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung im Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Goethe-Universität Frankfurt am Main, darf in Zukunft nicht mehr „behaupten, dass der in ´Prof. Walkhoff´s ChKM-Lösung´ enthaltene Inhaltsstoff Chlorphenol zu den von der IARC als Kanzerogene der Klasse 2 B eingestuften Chlorphenolen gehört“. Die Herstellerfirma sah sich durch öffentliche Äußerungen Heidemanns über ein angebliches Kanzerogenitätspotential des umstrittenen Wurzelkanaldesinfektionsmittels geschädigt und verklagte den Kons-Professor erfolgreich auf Unterlassungserklärung.
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Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 19 | ID 128711