01.10.2007 | Prothetik
Stellungnahme zu den „Adhäsivbrücken“
Der Schwerpunkt der Anwendung von Adhäsivbrücken liegt in der Versorgung von Einzelzahnlücken, die in der Regel von karies- und füllungsfreien Nachbarzähnen begrenzt sind. Dies gilt insbesondere, wenn Einzelzahnimplantate nicht angewendet werden können oder sollen.
Während im Seitenzahn- und Unterkiefer-Frontzahnbereich Biss-lage und Okklusion für die Indikationsstellung von untergeordneter Bedeutung sind, bestimmen sie im Oberkiefer-Frontzahnbereich die Indikation. Bei einem vertikalen Frontzahnüberbiss von mehr als 3 mm mit physiologischen Okklusionskontakten muss der notwendige Platz für Gerüst und Klebefuge von etwa 0,8 mm durch kieferorthopädische Protrusion und/oder Schmelzpräparation geschaffen werden. Es soll keine ausgeprägte Schmelzabrasion vorliegen.
Nicht verblockte einflügelige Adhäsivbrücken zum Ersatz fehlender Frontzähne – zum Beispiel bei traumatischem Zahnverlust – können auch schon bei Kindern und Jugendlichen im Wechselbiss eingegliedert werden.
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