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Neue Stellungnahme: aktuelle Empfehlungen zur Vitalerhaltung der Pulpa
| Vitalerhaltende Maßnahmen können körpereigenes Pulpagewebe funktionsfähig erhalten und dessen Ersatz durch ein synthetisches Material vermeiden. Bei gegebener Indikation ist die Vitalerhaltung der Pulpa immer anzustreben. Die Einschätzung vitalerhaltender Maßnahmen als unsichere Behandlungsmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand überholt, betont eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET). |
PRAXISTIPP | Unter der Voraussetzung der sorgfältigen Diagnostik und adäquaten Umsetzung aller erforderlichen Behandlungsschritte ist die Prognose vitalerhaltender Maßnahmen als sehr gut einzuschätzen, wodurch die Voraussetzung für den langfristigen Zahnerhalt verbessert werden kann. Eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit der derzeit propagierten selektiven oder schrittweisen Kariesexkavation gegenüber den vitalerhaltenden Maßnahmen nach Freilegung der Pulpa lässt sich nicht feststellen. |
Vitalerhaltung nach traumabedingter Pulpaexposition
Die Exposition der Pulpa nach Zahntrauma bietet in den meisten Fällen die ideale Voraussetzung für vitalerhaltende Maßnahmen, sofern diese korrekt durchgeführt werden und keine Vorschädigung der Pulpa vorliegt. Zu berücksichtigen ist, dass bei begleitender Dislokationsverletzung des frakturierten Zahns die Durchblutung und damit die Abwehrfähigkeit der Pulpa kompromittiert sein kann.
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