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  • · Fachbeitrag · Wissenschaftliche Stellungnahme

    Lachgas zur milden Sedierung bei Kindern: Fachgruppen nehmen Stellung

    | Der Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung bei zahnärztlichen Prozeduren bei Kindern ist zunehmend verbreitet. Eine gemeinsame Stellungnahme aus anästhesiologischer und zahnärztlicher Sicht soll die Grundlage für eine sichere Anwendung sein und einem unkritischen Einsatz bei Kindern entgegenwirken. Klinische Grundlagen des Einsatzes von Lachgas und die notwendigen organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen werden in einer gemeinsamen wissenschaftlichen Mitteilung verschiedener Fachgruppierungen skizziert. |

     

    Eine in Deutschland wenig, in angelsächsischen und skandinavischen Ländern dagegen sehr verbreitete Sedierungsmethode stellt die Inhalationssedierung mit Lachgas und Sauerstoff dar. Sie ist die einzig sichere Sedierungsmethode, die sich ohne die Anwesenheit eines Anästhesisten einsetzen lässt, und die sowohl in ihrer Länge als auch in ihrer Tiefe den Bedürfnissen des Patienten angepasst werden kann. Lachgas-Sedierung in Verbindung mit Lokalanästhesie ist eine Alternative zur Intubationsnarkose.

     

    Indikationen sind 

    • ängstliche, aber kooperative Kinder und Jugendliche,
    • kleinere, wenig schmerzhafte zahnärztliche Eingriffe in supplementierender Lokalanästhesie,
    • kurze, planbare Behandlungsdauer.

     

    Kontraindikationen sind 

    • unkooperatives oder bewusstseinsgetrübtes Kind,
    • behinderte bzw. eingeschränkte (Nasen-)Atmung (zum Beispiel Infekte wie Sinusitis, akute Rhinitis, obstruktives Schlafapnoe-Syndrom),
    • Belüftungsstörung des Mittelohres (zum Beispiel Otitis media),
    • Zustand nach Bleomycin-Chemotherapie (Sauerstofftoxizität),
    • Psychosen,
    • Störung des Vitamin-B12-Metabolismus oder bei Vitamin-B12-Mangel (schwerwiegende bis zu tödliche Folgen!),
    • Adipositas (Gewichtsperzentile > 99), da häufig mit obstruktivem Schlaf-Apnoe-Syndrom einhergehend,
    • größere, länger dauernde, komplizierte Eingriffe,
    • Zustand nach Augenoperation mit intraokkulärer Gasplombe,
    • schwerwiegende Nebenerkrankungen (ASA-Status ≥ 3).

     

    CAVE |  Der Einsatz von 70 Prozent Lachgas kann zu tiefer Sedierung führen und ist damit für den Einsatz von Nicht-Anästhesisten ungeeignet. Die Limitierung des Einsatzes von Lachgas auf 50 Prozent ist für die Patientensicherheit sinnvoll und notwendig.

     

    Der Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung bei zahnärztlichen Prozeduren bei Kindern kann nach Berücksichtigung der in der gemeinsamen ­Mitteilung genannten Indikationen, Kontraindikationen, organisatorischen, apparativen und personellen Anforderungen nach dem heutigen Stand des Wissens aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin empfohlen werden.

     

    PRAXISHINWEIS |  Eine vom Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) im Januar 2009 durchgeführte Umfrage ergab, dass circa 25 Prozent der zertifizierten Kinderzahnärzte die Inhalationssedierung in ihren Praxen anwendeten. Die einzige und seltene Nebenwirkung, die beobachtet wurde, war Übelkeit. [2]

     

    Quellen

    • [1] Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung von Kindern in der Zahnheilkunde. Gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung des wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie der DGAI und des Interdisziplinären Arbeitskreises Zahnärztliche Anästhesie von DGAI, BDA, DGKiZ und DGZMK. Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 2013; 68 (7): 58-61
    • [2] Esch J. Anxiolyse und Sedierung mit Lachgas in der Kinderzahnheilkunde. Quintessenz 2009; 60: 1215-1223

     

    Volltext

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 11 | ID 42323888