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  • · Parodontitistherapie

    Neue Leistungen zur systematischen PAR-Behandlung

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    | KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Bewertung neuer Leistungen im Rahmen der aktuellen PAR-Richtlinie geeinigt. Ab dem 01.07.2021 sollen gesetzlich Versicherte mehr Leistungen erhalten. Neu sind z. B. eine strukturierte Parodontitisnachsorge von zwei Jahren, der Wegfall des Antrags-/Genehmigungsverfahrens bei Pflegebedürftigen und die Berücksichtigung von Gesprächsbedarf in der Aufklärung und Therapie. |

     

    „Zurzeit leidet jeder Zweite an einer behandlungsbedürftigen Form“, sagt KZBV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Eßer. Nach jahrelangem Stillstand sei mit der aktuellen Richtlinie der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen. Auch DG PARO-Präsidentin Prof. Dr. Bettina Dannewitz äußert sich zufrieden: „Die neuen PAR-Richtlinien verbessern maßgeblich die Rahmenbedingungen für die systematische Parodontitistherapie in der GKV (…). In der neuen Versorgungsstrecke wird ein wissenschaftlich fundiertes und breit akzeptiertes Behandlungskonzept abgebildet, das im Wesentlichen dem Therapieprotokoll der S3-Leitlinie für Parodontitis entspricht (…). Das ist ein großer Erfolg nach vielen Jahren intensiver Arbeit und Auseinandersetzung und eine große Chance, da Praxis und Wissenschaft nicht mehr differieren.“

     

    Quellen

     

    • [1] Pressemitteilung der KZBV/GKV vom 06.05.2021, online unter iww.de/s5023
    • [2] Pressemitteilung DGZMK und DG Paro vom 12.05.2021, online unter iww.de/s5024
    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 5 | ID 47442726