· Fachbeitrag · Produkttest
Gesetzliche Krankenkassen erstatten frühkindliche Kariesprophylaxe nur selten
| Gesetzliche Krankenkassen können zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwar auf freiwilliger Basis bereits ab dem ersten Milchzahn erstatten. Doch gesetzlich verpflichtet sind sie dazu erst, wenn die Kinder 30 Monate alt sind. Deshalb zahlen die meisten auch nichts. |
Ausnahme ist die Bertelsmann BKK: Unter den teilnehmenden gesetzlichen Kassen übernimmt sie als Einzige die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Kariesprophylaxe bereits vor dem 30. Lebensmonat. Angeschrieben wurden von der Informationsstelle für Kariesprophylaxe IfK alle 42 bundesweit verfügbaren gesetzlichen Krankenkassen mit standardisiertem Fragebogen. An der Umfrage beteiligten sich 14 gesetzliche Krankenkassen.
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Krankenkasse | Regelleistungen ab dem 30. Lebensmonat | Satzungsleistungen vor dem 30. Lebensmonat | Zusatzversicherungen |
actimonda BKK | ja | nein | nein |
Bertelsmann BKK | ja | ja*) | nein |
BIG direkt gesund | ja | nein | nein |
BKK Linde | ja | nein | nein |
BKK VerbundPlus | ja | nein | nein |
BKK24 | ja | nein | nein |
Debeka BKK | ja | nein | nein |
Deutsche BKK | ja | nein | ja |
Schwenninger Betriebskrankenkasse | ja | nein | ja |
Hanseatische Krankenkasse | ja | nein | nein |
hkk Erste Gesundheit | ja | nein | ja |
Kaufmännische Krankenkasse - KKH | ja | nein | ja |
Novitas BKK | ja | nein | nein |
Techniker Krankenkasse | ja | nein | ja |
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