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  • · Fachbeitrag · Produkttest

    Gesetzliche Krankenkassen erstatten frühkindliche Kariesprophylaxe nur selten

    | Gesetzliche Krankenkassen können zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwar auf freiwilliger Basis bereits ab dem ersten Milchzahn erstatten. Doch gesetzlich verpflichtet sind sie dazu erst, wenn die Kinder 30 Monate alt sind. Deshalb zahlen die meisten auch nichts. |

     

    Ausnahme ist die Bertelsmann BKK: Unter den teilnehmenden gesetzlichen Kassen übernimmt sie als Einzige die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Kariesprophylaxe bereits vor dem 30. Lebensmonat. Angeschrieben wurden von der Informationsstelle für Kariesprophylaxe IfK alle 42 bundesweit verfügbaren gesetzlichen Krankenkassen mit standardisiertem Fragebogen. An der Umfrage beteiligten sich 14 gesetzliche Krankenkassen.

     

    • Kosten für frühkindliche Kariesprophylaxe werden von gesetzlichen Krankenkassen nur selten erstattet
    Krankenkasse
    Regelleistungen ab dem 30. Lebensmonat
    Satzungsleistungen vor dem 30. Lebensmonat
    Zusatzversicherungen

    actimonda BKK

    ja

    nein

    nein

    Bertelsmann BKK

    ja

    ja*)

    nein

    BIG direkt gesund

    ja

    nein

    nein

    BKK Linde

    ja

    nein

    nein

    BKK VerbundPlus

    ja

    nein

    nein

    BKK24

    ja

    nein

    nein

    Debeka BKK

    ja

    nein

    nein

    Deutsche BKK

    ja

    nein

    ja

    Schwenninger Betriebskrankenkasse

    ja

    nein

    ja

    Hanseatische Krankenkasse

    ja

    nein

    nein

    hkk Erste Gesundheit

    ja

    nein

    ja

    Kaufmännische Krankenkasse - KKH

    ja

    nein

    ja

    Novitas BKK

    ja

    nein

    nein

    Techniker Krankenkasse

    ja

    nein

    ja