15.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Sozialrecht
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Abgeordnete keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz haben, auch wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen.
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05.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Kostenrecht
Der Streitwert einer Klage nach § 8 TzBfG auf Abgabe einer Zustimmungserklärung zu der gewünschten Festlegung der Lage der Arbeitszeit ist mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet.
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03.01.2024 · Nachricht aus AA · Statistik
„Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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01.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Gesetzliche Neuregelungen
Das Jahr 2024 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen für ArbG und ArbN. Neben einem kurzen Überblick gibt es auch einen Ausblick.
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01.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Rechtsprechung
AGG, Arbeitszeitbetrug, Kündigung, Urlaub, Mitbestimmung, Verzugslohn: Auch im Jahr 2023 war wieder viel los vor den Arbeitsgerichten. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab Ende 2022 und im Jahr 2023 im gewohnten Kurzüberblick auf. Neu dabei sind Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Hintergrund: Immer häufiger stehen die öffentlich Bediensteten, allen voran die Polizeibeamten und Lehrkräfte, im Fokus der Rechtsprechung.
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01.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeugnis
Das Interesse des ArbN, ohne Angst vor einer Maßregelung des ArbG die ihm zustehenden Rechte in zulässiger Weise geltend zu machen, ist unter dem Gesichtspunkt des Maßregelungsverbots grundsätzlich hoch zu bewerten. Es überwiegt das Interesse des ArbG, den Zeugnisinhalt in Reaktion auf ein rechtmäßiges Verhalten des ArbN grundlos nachträglich zu ändern. Ein Festhalten an dem von ihm erstellten Zeugnis ist einem ArbG nur nicht zuzumuten, wenn sachliche Gründe vorliegen.
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01.01.2024 · Fachbeitrag aus AA · Unlauterer Wettbewerb
Allein das mittelbare wirtschaftliche Interesse eines Mitarbeiters am Unternehmenserfolg reicht nicht aus, um nach § 8 Abs. 2 UWG dem ArbG dessen Äußerungen in sozialen Netzwerken zuzurechnen.
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