Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Gematik

    E-Rezept: Stufenweise Inbetriebnahme bis 2023

    Bild: ©mrmohock - stock.adobe.com

    | Das E-Rezept (Abruf-Nr. 47911177 ) soll bis zum Jahr 2023 stufenweise eingeführt werden (Zeitplan s. u.). Das teilt die KZBV am 02.06.2022 per Rundschreiben mit. Hintergrund des Beschlusses der Gematik vom 31.05.2022 seien aktuelle Entwicklungen und bestimmte Qualitätskriterien. Unabhängig von der regional gestuften Einführung des E-Rezepts seien bundesweit alle Zahnarztpraxen aufgerufen, sich so früh wie möglich mit dem E-Rezept vertraut zu machen. E-Rezepte dürften auch heute schon bundesweit ausgestellt und von Patienten eingelöst werden. Apotheken in ganz Deutschland seien ab dem 01.09.2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. |

     

    PRAXISTIPP | Wie die KZBV mitteilt, ist das Muster 16 („rosa Papierrezept“) weiterhin als Ersatzverfahren nutzbar ‒ allerdings nur gemäß der gesetzlichen Vorgabe, wenn die technischen Möglichkeiten für das E-Rezept in der Zahnarztpraxis nicht gegeben sind. Für auftretende technische Fehler gelten die in der verlängerten Pilotphase etablierten Regelprozesse. Hier können die Zahnarztpraxen die bekannten Supportstrukturen und Ticketsysteme ihrer Softwarehäuser nutzen. Für fachliche Fragen solle sich die Zahnarztpraxis an die zuständige KZV wenden.

     

     

    • Zeitplanung zum E-Rezept
    • Ab 01.09.2022: Roll-out in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
    • 01.12.2022: Sukzessive Einführung in Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und sechs weiteren Bundesländern
    • 2023: Einführung in den ausstehenden acht Bundesländern und damit bundesweite Nutzung
     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 48410951