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  • · Beschlüsse

    PAR-Abrechnung: BMG bestätigt Anpassung der Richtlinien

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die G-BA-Beschlüsse über die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) sowie zur Behandlungsrichtlinie und Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach § 22a SGB V) bestätigt. Wie die KZBV am 02.06.2022 mitteilte, sind die Beschlüsse nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 13.05.2022 in Kraft getreten. |

     

    • Inhalt der G-BA-Beschlüsse

    PAR-Richtlinie

    Nach dem bisherigen Wortlaut der PAR-Richtlinie sollte der Wert der Sondierungstiefenmessung auf den nächsten ganzen Millimeter aufgerundet werden, wenn die Sondierungstiefe zwischen zwei Markierungen liegt. Unter Berücksichtigung der in der Praxis umsetzbaren Messgenauigkeit sieht der neue Wortlaut nun ausdrücklich eine Rundung auf den nächstgelegenen ganzen Millimeter vor. Messwerte, die unter 0,5 mm liegen, sind abzurunden, Messwerte von 0,5 mm oder darüber sind aufzurunden (kaufmännische Rundung).

    Behandlungsrichtlinie und Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach § 22a SGB V).

    Im Zusammenhang mit dem PSI-Formular gibt es eine begriffliche Änderung. Bislang regelte die Richtlinie, dass Versicherte eine „Kopie“ des ausgefüllten Vordrucks zum PSI erhalten sollen. Aufgrund von diversen Fragen, z. B. im Umgang mit dem Original des Vordrucks, wurde eine redaktionelle Anpassung des Begriffs „Kopie“ in „Ausdruck“ vorgenommen. Dadurch wird klargestellt, dass ein Vermerk in der Patientenakte über die Aushändigung des Formulars an den Patienten ausreicht. Der Vordruck kann damit auch in digitaler Form in der Patientenakte hinterlegt werden.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 48410929