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    EBZ: Schlüsselverzeichnisse zur KFO

    Bild: ©Мар'ян Філь - stock.adobe.com

    | Durch die Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) ab dem 01.07.2022 ( AAZ 06/2022, Seite 2 ff. und AAZ 07/2022, Seite 2 ff) werden viele Sachverhalte, die bisher in Textform auf Papier an die Krankenkassen übermittelt wurden, nun schematisiert mit Schlüsselwerten oder Kennzahlen erfasst. Die damit verbundenen Änderungen bei den kieferorthopädischen Behandlungsplänen sind erheblich. |

    Umsetzung bei Kieferorthopädie (KFO)

    Viele im bisherigen Vordruck „KFO-Behandlungsplan“ als Textfelder frei beschreibbare Bereiche werden durch sog. Schlüssellisten ersetzt. Das PVS bietet Hilfe beim Befüllen der Formularfelder durch entsprechende Auswahllisten. Darin sind die häufig vorkommenden Angaben enthalten.

     

    Es gibt sieben Schüssellisten (z. B. für KIG-Einstufung, Anamnese, Diagnose, Therapie oder Geräte). Bei der Auswahl können je nach Bedarf einer oder mehrere der Einträge übernommen werden. Zusätzlich gibt es weiterhin Freitexte (außer bei den KIG-Stufen): Im Feld „Sonstiges“ können zusätzliche Informationen an die Krankenkasse gegeben oder freie Formulierungen bei fehlenden Auswahlmöglichkeiten der Listen ergänzt werden.

     

    MERKE | Mit dem Start des EBZ können KFO-Therapieänderungs- und Verlängerungsanträge auch für solche Behandlungspläne elektronisch gestellt werden, die zu einem früheren Zeitpunkt auf Papier (mit Vordruck 4a) beantragt und genehmigt wurden. Die Anträge müssen eine neue Antragsnummer aufführen, jedoch bleibt das Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ leer, da im Papierverfahren keine Antragsnummern vergeben werden.

     

    Die Schlüssel bei den KIG-Einstufungen entsprechen der bisherigen Sprachpraxis. Die erste Stelle beschreibt die Indikationsgruppen (Befunde), die zweite Spalte den Grad (1‒5).

     

    • Schlüsselliste: KIG-Einstufungen (Auszug)
    Schlüssel
    Inhalt/Erläuterungen
    1. Stelle
    2. Stelle

    D

    1

    KIG 1, sagittale Stufe distal bis 3 mm

    O

    1

    KIG 1, vertikale Stufe offen bis 1 mm

    M

    5

    KIG 5, sagittale Stufe mesial über 3 mm

    O

    5

    KIG 5, vertikale Stufe offen über 4 mm, skelettal offen

     

    Beispiel: Anamnese

    Für die Übermittlung der Anamnese sind bspw. acht Schlüssel vorgesehen. Reichen diese nicht aus, kann über den Schlüssel 99 „Sonstiges“ im Freitextfeld beschrieben werden.

     

    • Schlüsseltabelle: Anamnese
    Schlüssel
    Inhalt/Erläuterungen

    01

    Milchgebiss

    02

    Frühes Wechselgebiss

    03

    Spätes Wechselgebiss

    04

    Bleibendes Gebiss

    05

    Kieferorthopädisch vorbehandelt

    06

    Zustand nach Trauma der Zähne [Zahnangabe]

    07

    Metall-/Kunststoffallergie

    08

    Gehäuftes familiäres Vorkommen der Anomalie

    99

    Sonstiges

     

    Beispielhaft für die Kennzeichnung der verwendeten Geräte noch eine weitere Schlüsseltabelle:

     

    • Schlüsseltabelle: verwendete Geräte
    Schlüssel
    Inhalt/Erläuterungen

    01

    Plattenapparaturen

    02

    VD-Platte

    nn

    Keine Verwendung

    nn

    Keine Verwendung

    05

    FKO-Gerät

    06

    Multibracketapparatur

    07

    Palatinal-/Transversalbogen (TPA)

    08

    Quadhelix

    09

    Lingualbogen

    10

    Lipbumper

    11

    Headgear

    12

    Gaumennahterweiterung (GME)

    13

    Herbstscharnier

    14

    Delairemaske

    15

    Positionierer

    16

    Retentionsgeräte

    17

    Retainer 33‒43

    99

    Sonstiges

     

    Für die Details der übrigen Schlüsselverzeichnisse für Diagnose Bisslage (Diagnose), Therapie, Bisslage (Therapie), Grund unplanmäßiger Verlauf bzw.

    Grund Behandlungsabbruch sei an dieser Stelle wieder auf die ausführliche Beschreibung in der Technischen Anlage verwiesen (iww.de/s6407).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Über Details zur weiteren Entwicklung des EBZ bzw. der Schlüsselverzeichnisse hält AAZ Sie weiterhin auf dem Laufenden.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 4 | ID 48414603