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    AA Arbeitsrecht aktiv

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    · Fachbeitrag · BMV-Z

    KZBV kündigt Wegfall der Papiervordrucke im BMV-Z an

    | Im Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) werden künftig zahlreiche Papiervordrucke entfallen. Das hat die KZBV am 30.08.2024 per Rundschreiben angekündigt (online unter iww.de/s11555 ). Konkret geht es um die Vordrucke 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d Anlage 14 BMV-Z. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2025 aus dem BMV-Z entfernt. |

     

    Bislang werden die Papierformulare noch für die sonstigen Kostenträger vorgehalten, da hier Anträge und Genehmigungen noch in Papierform abgewickelt werden. Man ist in Gesprächen auf Bundes- und Landesebene, damit künftig auch dort die in Anlage 14c BMV-Z vereinbarten E-Formulare im Layout der Papierformulare verwendet werden können.

     

    Eventuelle inhaltliche Unterschiede werden berücksichtigt. So müssen die EBZ-spezifischen Datenfelder bei Personen, die z. B. im Rahmen der Heilfürsorge einen Anspruch auf unentgeltliche zahnärztliche Versorgung haben, seitens der Zahnarztpraxen nicht auszufüllen sein. Dagegen sind die für die Genehmigung benötigten inhaltlichen Angaben wie Befunde, vorgesehene Therapie usw. wie gewohnt abgebildet und anzugeben. Die KZBV hat nicht nur die KZVen, sondern auch die Softwarehersteller informiert, damit die Praxisverwaltungsprogramme rechtzeitig angepasst werden können und somit ein reibungsloser Übergang ermöglicht wird.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 1 | ID 50149787

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