· Nachricht · Endodontie
Postendodontischer intrakanalär verankerter Aufbau: Hinweise zur Abrechnung
| Der postendodontische intrakanalär verankerte Aufbau dient der Stabilisierung eines endodontisch behandelten Zahnes. Dabei wird unter dem Operations-Mikroskop intrakanalär mit kleinsten Inkrementen Komposit unter Anwendung einer Applikationshilfe geschichtet und jeweils durch eine Polymerisationslampe gehärtet. Nachfolgend erläutern wir die Abrechnung dieser Leistung. |
Auf einen Glasfaserstift kann verzichtet werden
Durch den postendodontischen intrakanalär verankerten Aufbau wird eine Stabilisierung des nachfolgenden Aufbaus gewährleistet, ohne dass ein Glasfaserstift zum Einsatz kommt. Dadurch kann auf eine Vorbohrung, die für eine Stiftinsertion notwendig ist, verzichtet werden, um den Zahn und seine Wurzel nicht durch weiteren Substanzverlust zu schwächen.
Darüber hinaus dient der intrakanalär verankerte postendodontische Aufbau der koronalen Abdichtung jedes einzelnen Wurzelkanaleingangs. Eine Reinfektion des Wurzelkanalsystems kann damit zuverlässig vermieden werden. Diese Maßnahme wird im direkten Anschluss an die Wurzelkanalfüllung notwendig. Die intrakanaläre Verankerung füllt etwa das koronale Drittel des Wurzelkanals aus.
Neben der Abdichtung der Wurzelfüllung in Adhäsivtechnik steht bei dieser Maßnahme vor allem die Stabilisierung des endodontisch behandelten Zahnes im Vordergrund, sodass die Insertion eines Wurzelstiftes verzichtbar wird.
Analogberechnung wird empfohlen
Beim intrakanalär verankerten postendodontischen Aufbau handelt es sich um eine zahnmedizinisch notwendige selbstständige Leistung. Sie ist kein Bestandteil einer anderen Leistung. Weder in der GOZ 2012 noch im Bema steht eine Gebührenposition zur Berechnung dieser Maßnahme zur Verfügung. Aus diesem Grund wird die Analogberechnung gemäß § 6 Abs.1 GOZ empfohlen.
Als Analogziffer könnte die GOZ-Nr. 2170 (Einlagefüllung, mehr als zweiflächig) herangezogen werden. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine Empfehlung, denn die Wahl bleibt stets allein dem Behandler überlassen.
|
Postendodontischer intrakanalär verankerter Aufbau analog GOZ § 6 Abs. 1 - entsprechend GOZ 2170 Einlagefüllung, mehr als zweiflächig, gemäß § 10 Abs. 4 GOZ |
*Beispielhafte Auswahl der Analogziffer