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    Erratum: L-Nr. 501 0 je UKPS nur einmal berechnungsfähig

    | Im Abrechnungsbeispiel zum Beitrag „Neue zahntechnische Leistungen für die UKP“ ( AAZ 01/2022, Seite 4 ff.) wurde die L-Nr. 501 0 versehentlich zweimal angesetzt. Tatsächlich umfasst die Leistung beide Schienenteile und ist daher nur einmal pro UKPS abrechenbar. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. In der Onlinefassung ist das Abrechnungsbeispiel inzwischen berichtigt. |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47979716