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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Zahnbewegung anders gedacht ‒ nicht chirurgische Kronenverlängerung richtig abrechnen

    von Jasmin Klecker, ZMV, ZAMA ‒ Praxismanagement, zama-management.de

    | Tief zerstörte Zähne mit massiven Substanzverlusten durch Karies und ggf. Zahntraumata bedürfen häufig einer prothetischen Versorgung. Zur Zahnerhaltung ist es erforderlich, die verbliebene Zahnhartsubstanz bei der Präparation durch eine ausreichende Fassung zu stabilisieren. Oft erfordert dies eine tiefe subgingivale Präparation. Dabei besteht erhöhte Gefahr, dass die biologische Breite verletzt oder auch bereits nicht mehr gegeben ist. Zur Wiederherstellung der biologischen Breite gibt es neben der chirurgischen Extrusion auch Alternativen. |

    Zwei Methoden der nicht chirurgischen Extrusion

    Welche Behandlungsmethode der Zahnarzt wählt, hängt von mehreren Kriterien ab (z. B. Zeitaufwand, Gingivamanagement, Prognose, Compliance des Patienten und Kostenaufwand). Sowohl bei größeren chirurgischen als auch bei Extrusionsmaßnahmen kann eine provisorische Versorgung angezeigt sein. Bei der nicht chirurgischen Extrusion endodontisch versorgter Zähne kommen zwei Methoden infrage:

     

    • 1. Forcierte Extrusion durch Zugkraft [1, 3]
    • 2. Magnetextrusion [2, 3]
    •  
    • Wichtig | Beide Methoden sind nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

    1. Abrechnungsbeispiel: Forcierte Extrusion durch Zugkraft

    Bei der forcierten Extrusion durch Zugkraft wird ein Extrusionshantelstegsystem eingesetzt: Am endodontisch versorgten Zahn wird eine Extrusionshantel befestigt, an den beiden Nachbarzähnen ein Steg. Extrusionshantel und Steg werden durch einen Gummiring miteinander verbunden, sodass der Zahn mit der Zugkraft des Gummirings bewegt wird. Im Therapieverlauf werden immer kleinere Gummiringe verwendet. Das folgende Beispiel zeigt eine Extrusion des Zahnes 25. Dabei erbringt der Zahnarzt u. a. folgende Leistungen:

     

    • 1. Abformung oder CAD gestützte Modellherstellung zur Vorbereitung eines ästhetisch anspruchsvollen Extrusionsstegs extraoral
    • 2. Reinigung der Zahnregion 24‒26, ggf. Entfernung von Konkrementen
    • 3. Adhäsive Eingliederung der individualisierten und konditionierten Extrusionshantel regio 25
    • 4. Adhäsive Befestigung des individualisierten, konditionierten Extrusionsstegs regio 24, 26
    • 5. Kontrolle des Behandlungsziels, ggf. Austausch der Extrusionsgummis
    • 6. Entfernung der Extrusions-Konstruktion, ggf. Weiterführung der Zahnersatzversorgung mittels Stiftaufbau

     

    • Abrechnungsbeispiel: Forcierte Extrusion des Zahnes 25 durch Zugkraft
    GOZ
    Chairside/Eigenlabor-Leistungen (BEB 97)

    1.

    Ä1

    Ä5

    2 x Nr. 0065 GOZ

    oder

    2 x Nr. XXXXa GOZ: Abformung mit einem individualisierten Löffel für nicht in der Leistungsbeschreibung der Nr. 5170 GOZ genannte Indikationen entsprechend Nr. XXXX GOZ

    Nr. 0065 GOZ:

    • BEB XX Anlage Auftragsdaten CAD
    • BEB XX gedrucktes Modell

    oder

    • BEB XX Herstellung eines virtuellen Modells sowie Rohscan-Bearbeitung

    Nr. XXXXa GOZ:

    • BEB 0001/0002 Modellherstellung

    Nr. 0065 GOZ od. Nr. XXXXa GOZ:

    • BEB XX Herstellung eines Lückenhalters zur Einarbeitung des Extrusionsstegs einschließlich Konditionierung (CAD oder Kunststoff-Modellation, je nach Verfahren)
    • BEB XX Individualisieren und Konditionieren der Extrusionshantel oder des Extrusionsstegs
    • BEB XX Einarbeitung des Extrusionsstegs in den Lückenhalter

    2.

    Nr. 4050/4055 GOZ

    Nr. 4070/4075 GOZ

    3.

    Nr. XXXXa GOZ Einarbeitung der Extrusionshantel zur klinischen Kronenverlängerung

    • BEB XX Individualisieren und Konditionen der Extrusionshantel bzw. des Extrusionsstegs

    4.

    Nr. XXXXa GOZ Applikation des individuellen Extrusionsstegs zur klinischen Kronenverlängerung ästhetisch optimiert

     

    Wichtig | Der Extrusionssteg kann auch ohne ästhetische Optimierung appliziert werden, die Behandlungstechnik wird durch den Behandler und die ästhetischen Ansprüche des Patienten bestimmt!

    5.

    Nr. XXXXa GOZ Kontrolle des Behandlungsziels, ggf. Austausch des Extrusionsgummis

    6.

    Nr. XXXXa GOZ Entfernung der Extrusionskonstruktion einschließlich Politur

    Nr. 2197 GOZ

    Nr. 2195 GOZ zzgl. Material

    Nr. XXXXa GOZ dentinadhäsive Aufbaurestauration zur Aufnahme einer Krone

    • BEB XX Individualisierung eines konfektionierten Stiftes
    • BEB Werkstück ätzen
    • BEB Werkstück konditionieren
     

    2. Abrechnungsbeispiel: Magnetextrusion

    Eine forcierte Extrusion ist auch durch Magnetkraft möglich. Das Magnetsystem kann in ein laborgefertigtes Provisorium oder in eine nicht adjustierte Schiene eingearbeitet werden. So könnte eine entsprechende Behandlungsplanung desselben Falls wie im vorigen Beispiel aussehen:

     

    • 1. Abformung oder CAD-gestützte Herstellung einer provisorischen Versorgung oder einer nicht adjustierten Schiene sowie eines Platzhalters
    • 2. Reinigung des Zahnes 25 ggf. Entfernung von Konkrementen
    • 3. Adhäsive Adaption des ersten Magnets in der Zahnkavität
    • 4. Adhäsive Einarbeitung des zweiten Magnets in die provisorische Versorgung oder der Schiene unter Verwendung des Platzhalters
    • 5. Kontrolle des Behandlungsziels, ggf. erneute Einarbeitung des zweiten Magneten in die provisorische Versorgung oder in die Schiene unter Verwendung des Platzhalters
    • 6. Entfernung des ersten Magneten, ggf. Weiterführung der Zahnersatzversorgung mittels Stiftaufbau u. v. m.

     

    • Abrechnungsbeispiel: Magnetextrusion des Zahnes 25
    GOZ Positionen
    Chairside/Eigenlabor-Leistungen BEB 97

    1.

    • Ä1
    • Ä5
    • 2‒4 x Nr. 0065 GOZ

    oder

    • Nr. XXXXa GOZ: Abformung mit einem individualisierten Löffel für nicht in der Leistungsbeschreibung der Nr. 5170 GOZ genannte Indikationen entsprechend Nr. XXXX GOZ

    Nr. 0065 GOZ:

    • BEB XX Anlage Auftragsdaten CAD
    • BEB XX gedrucktes Modell

    oder

    • BEB XX Herstellung eines virtuellen Modells sowie Rohscan-Bearbeitung

    Nr. XXXXa GOZ:

    • BEB 0001/0002 Modellherstellung

    Nr. 0065 GOZ od. Nr. XXXXa GOZ:

    • BEB XX Herstellung einer nicht adjustierten Schiene zur Aufnahme eines Magneten
    • BEB XX Herstellung einer provisorischen Versorgung einschließlich der Vorbereitung zur Magnetaufnahme
    • Zzgl. Material: Extrusions-Set

    2.

    • Nr. 4050/4055 GOZ
    • Nr. 4070/4075 GOZ

    3.

    • Nr. XXXXa GOZ Eingliederung des Magneten 1 in die Zahnkavität

    4.

    • Nr. XXXXa GOZ Eingliederung einer provisorischen Versorgung (einschließlich Magnet 2), die nicht dem temporären Schutz eines präparierten Zahnes dient
    • Nr. XXXXa GOZ Eingliederung einer Schiene einschließlich der Adaption von Magnet 2
    • BEB XX Einarbeitung des Magneten 2 in die temporäre Versorgung oder Schiene

    5.

    • Nr. XXXXa GOZ Kontrolle des Behandlungsziels
    • Nr. XXXXa GOZ Neueinarbeitung des Magneten 2
    • BEB XX Einarbeitung des Magneten 2 in die temporäre Versorgung oder Schiene

    6.

    • Nr. XXXXa GOZ Entfernung der Magnet-Konstruktion einschließlich Politur
    • Nr. 2197 GOZ
    • Nr. 2195 GOZ zzgl. Material
    • Nr. XXXXa GOZ dentinadhäsive Aufbaurestauration zur Aufnahme einer Krone u. v. m.
    • BEB XX Individualisierung eines konfektionierten Stiftes
    • BEB Werkstück ätzen
    • BEB Werkstück konditionieren
    • Ggf. BEB Umarbeitung des bestehenden Provisoriums zur Wiedereingliederung
     

    Wichtig | Zwar können Analogleistungen auch komprimiert angelegt und die Leistungsketten zusammengefasst werden. Um die komplexen Behandlungen in der Abrechnung abbilden und den Patienten verständlich beraten zu können, ist es jedoch sinnvoll, die Analogleistungen aufzuschlüsseln (s. o.).

     

    Quellen

    • [1] Gäbler, Stephan: Einzelzahnextrusion an einem Gummizug. In: Endodontie 2020; 29 (1): 1‒6
    • [2] Voss, Jens: Präprothetische Extrusion einer Frontzahnwurzel mit Magneten. In: Cosmetic Dentistry, 03.06.2013, online unter iww.de/s8012
    • [3] Möhring, Gernot et al.: Forcierte Extrusion ‒ ein Behandlungskonzept für bisher ausweglose Fälle. In: ZMK, Jg. 33, Ausgabe 1‒2, Januar/Februar 2017, S. 42‒50
    Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 5 | ID 49415355