29.05.2008 | Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen
Probeexzision am selben Zahn in derselben Sitzung neben Eingriff nicht abrechenbar
Die Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe im Verlauf von chirurgischen Eingriffen löst keine gesonderte Vergütung aus. Dies hatte das Bundessozialgericht in Kassel im Urteil vom 29. November 2006 (B 6 KA 39/05) entschieden. Deshalb wurde das Bema-Abrechnungsmodul inzwischen geändert. Die GOÄ-Nr. 2401 ist für eine Probeexzision nicht abrechnungsfähig, wenn in demselben Operationsgebiet eine andere chirurgische Leistung durchgeführt wird.
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 1 | ID 119549