02.04.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
BSG: Der HVM darf Praxen nicht übermäßig im Umsatzwachstum behindern
Ein Honorarverteilungsmaßstab (HVM) darf zwar während der ersten vier Monate unter Geltung der neuen Regelungen die Zuwachsmöglichkeiten beim Honorar für unterdurchschnittlich große Praxen begrenzen. Allerdings müssen diese nach Ablauf dieser Frist innerhalb eines Zeitraums von etwa fünf Jahren die Möglichkeit haben, das durchschnittliche Abrechnungsvolumen der Arztgruppe zu erreichen.
Dies ist realistischerweise nicht gewährleistet, wenn für die Vergütung von Zuwächsen nach dem HVM nur ein ganz geringes Honorarvolumen zur Verfügung steht. Dies hat jetzt das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 28. Januar 2009 (Az: B 6 KA 4/08 R) entschieden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125795