29.01.2010 | Aktuelle Rechtsprechung
Werbesprüche „Zahnersatz zum Nulltarif“ und „Prophylaxe zum Nulltarif“ sind irreführend
Das Landgericht Essen hat am 15. Januar 2010 entschieden, dass die Werbung von „Dent-net“ mit „Zahnersatz zum Nulltarif“ oder „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ irreführende Werbung darstellt. Das Internetportal „2te-zahnarztmeinung.de“ hatte eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben - mit der Begründung, dass ein zuzahlungsfreier Zahnersatz in der Regel nicht möglich ist. Beim Zahnersatz handele sich um eine sehr komplexe Leistung, die es dem Patienten nahezu unmöglich mache, überhaupt herauszufinden, was Regelversorgung ist und ob diese der gewünschten Behandlung entspricht. Die vielen Voraussetzungen stünden im krassen Missverhältnis zu diesem allumfassenden Werbeversprechen. Das Portal will weitere Anbieter, die mit „Zahnersatz zum Nulltarif“ werben, ebenfalls abmahnen. Zuvor war „Dent-net“ bereits per Einstweiliger Verfügung untersagt worden, damit zu werben, alle Patienten würden „Prophylaxe zum Nulltarif“ erhalten.