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  • 01.09.2007 | Berufsgenossenschaft

    Unfall bei einer Übung der Freiwilligen Feuerwehr: Wie werden die Leistungen abgerechnet?

    Frage: „Wir hatten kürzlich einen Patienten, dem bei einer Übung der Freiwilligen Feuerwehr der Schneidezahn abgeschlagen wurde. Über wen rechne ich die erbrachten Leistungen ab? Gelten bei solchen Behandlungen auch die Bema-Richtlinien – wie zum Beispiel bei einer Wurzelkanalbehandlung nur 3 x med oder bei Zahnersatz Verblendgrenzen etc.?“  

     

    Antwort: Ist der Patient als freiwilliger Mitarbeiter in der Feuerwehr tätig, so werden Unfälle über die Unfallversicherung der Feuerwehr abgerechnet. Dabei gelten die Abrechnungsbestimmungen der Berufsgenossenschaft (Gebührennummer nach den Gebührentarifen der Angestellten-Ersatzkassen für Zahnärzte bzw. des Gebührenverzeichnisses für die prothetische Behandlung). Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht über die KZV, vielmehr ist eine direkte Rechnung an die Unfallkasse zu senden.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 15 | ID 112280