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  • 01.01.2007 | Bundessozialgericht

    Oralchirurgen: Keine erhöhte Punktmenge

    Ein Oralchirurg verlangte eine degressionsfreie Menge von 350.000 Punkten (statt 262.500 Punkte). Das Bundessozialgericht billigte ihm jedoch in seiner Sitzung vom 29. November 2006 (Az: B 6 KA 23/06 R) keine erhöhte Punktmenge zu. Wörtlich heißt es in der Mitteilung dazu: „Während die höhere degressionsfreie Punktmenge für Kieferorthopäden dadurch gerechtfertigt ist, dass diese anders als die Allgemeinzahnärzte typischerweise keine – über Festzuschüsse abzurechnenden – Zahnersatz-Leistungen erbringen, besteht keine vergleichbare Sondersituation der Oralchirurgen. Denn von diesen erbringen viele durchaus auch Zahnersatz-Leistungen, auch in größerer Menge. Lediglich ein Teil von ihnen – wie zum Beispiel der Kläger – erbringen keine oder nur wenige Zahnersatz-Leistungen.“  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 84653