01.01.2007 | Bundessozialgericht
Oralchirurgen: Keine erhöhte Punktmenge
Ein Oralchirurg verlangte eine degressionsfreie Menge von 350.000 Punkten (statt 262.500 Punkte). Das Bundessozialgericht billigte ihm jedoch in seiner Sitzung vom 29. November 2006 (Az: B 6 KA 23/06 R) keine erhöhte Punktmenge zu. Wörtlich heißt es in der Mitteilung dazu: „Während die höhere degressionsfreie Punktmenge für Kieferorthopäden dadurch gerechtfertigt ist, dass diese anders als die Allgemeinzahnärzte typischerweise keine – über Festzuschüsse abzurechnenden – Zahnersatz-Leistungen erbringen, besteht keine vergleichbare Sondersituation der Oralchirurgen. Denn von diesen erbringen viele durchaus auch Zahnersatz-Leistungen, auch in größerer Menge. Lediglich ein Teil von ihnen – wie zum Beispiel der Kläger – erbringen keine oder nur wenige Zahnersatz-Leistungen.“