01.08.2007 | Gebührentipp GOZ
Die Papillektomie betrifft zwei Parodontien
Für die Abtragung gewucherter Gingiva berechnet man die GOZ-Nr. 408 („Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium“). Besteht der Eingriff in der Entfernung der hyperplastischen Papillen mesial und distal eines Zahnes, so ist davon allerdings nicht nur ein einziges Parodontium betroffen. Vielmehr erstreckt sich die Gingivektomie in diesem Fall auch auf das Parodontium des Nachbarzahnes. Folglich kann die GOZ-Nr. 408 hier zweimal angesetzt werden.
Dasselbe gilt, wenn noch weitere Zähne einbezogen werden. So löst die chirurgische Abtragung aller Papillen mesial und distal an den unteren Schneidezähnen fünfmal den Ansatz der Nr. 408 aus. Obwohl auch die Parodontien beider Eckzähne betroffen sind, kommt eine sechsmalige Berechnung nicht in Frage, da insgesamt nur fünf Papillen gekürzt werden.