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  • 01.11.2005 | Gebührentipp GOZ

    Eckenaufbauten bei Privatpatienten auch an Seitenzähnen berechenbar!

    Während im Leistungstext der Bema-Nr. 13 d (F 4) ausdrücklich von einem „Eckenaufbau im Frontzahnbereich“ die Rede ist, fehlt in der Beschreibung der analogen GOZ-Nr. 211 im Hinblick auf einen Eckenaufbau der Frontzahnbezug. („... mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau“). Daraus resultiert, dass es möglich ist, die Nr. 211 auch an einem Seitenzahn zu berechnen, wo ja durchaus auch einmal eine abgebrochene Ecke mit einer Füllung versorgt werden muss. Obwohl diese dann nur dreiflächig ist (zum Beispiel „buccal-okklusal-distal“), handelt es sich dennoch um einen Eckenaufbau, der unter der Nr. 211 abgerechnet werden kann.  

     

    Um mögliche Nachfragen fundiert beantworten zu können, empfiehlt sich eine exakte Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in den Patientenunterlagen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 12 | ID 84877