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  • 03.05.2011 | Gesetzliche Unfallversicherung

    Unfallverletzte und Berufserkrankte: Neues Abkommen seit dem 1. April 2011

    Nach Abschluss der Verhandlungen mit der gesetzlichen Unfallversicherung hat die KZBV die neue Vergütungsvereinbarung bekannt gegeben. Der bisherige Punktwert von 1,07 Euro wird für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 2011 um 1,75 Cent auf 1,0875 Euro angehoben. Alle Leistungen, die bis zum 31. März 2011 erbracht wurden, sind mit dem bis dahin gültigen Punktwert von 1,07 Euro zu berechnen. Ab dem 1. April 2011 wird bis zum 31. Dezember 2011 mit dem neuen Punktwert in Höhe von 1,0875 Euro vergütet. Auch das Gebührenverzeichnis für die Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen wurde zum 1. April 2011 angepasst. Es steht Ihnen im Online-Service unter der Rubrik „Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe“ zur Verfügung.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 1 | ID 144614