Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2007 | Kostenerstattung

    Keine Beschränkung der Analogabrechnung der SDA-Technik auf den 1,5-fachen Satz

    Eine Beschränkung der Analogabrechnung auf den Faktor 1,5 bei der SDA-Technik durch Erlasse des Bundesfinanzministeriums bzw. der Bund-Länder-Kommission Beihilfe findet weder in der GOZ noch im Beihilferecht eine gesetzliche Grundlage. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Urteil vom 27. Oktober 2006 (Az: 5 E 787/05) entschieden. Das Gericht erkannte daher die Abrechnung mit einem Faktor von 2,3 zu Lasten der Beihilfe an. Dazu ein Zitat aus dem Urteil:  

     

    „Soweit der Dienstherr dieser gebührenrechtlich zulässigen Auslegung der GOZ Beschränkungen des Beihilferechts entgegensetzen möchte, müsste er einen entsprechenden Ausschluss in den Beihilfevorschriften vorsehen. Da ein solcher fehlt, ist er zur Gewährung der Beihilfe in der beantragten Höhe verpflichtet.“  

     

    Leserservice: Das Urteil des VG Darmstadt können Sie im Volltext unter www.iww-onlineservice.de durch Eingabe der Nr. 070336 abrufen.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 1 | ID 84685