02.10.2008 | Parodontalbehandlung
Wie wird die Keimentnahme zur Parodontalkeimbestimmung abgerechnet?
Frage: „Wie kann die Keimentnahme mittels Papierspitzen zur Parodontalkeimbestimmung abgerechnet werden?“
Antwort: Die im Rahmen der Parodontaldiagnostik durchgeführte Entnahme keimhaltiger Flüssigkeit aus dem Gingivalsulkus mittels Papierspitze wird unter der GOÄ-Nr. 298 („Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – ggf. einschließlich Fixierung“) abgerechnet. Bei Kassenpatienten handelt es sich um eine außervertragliche Leistung, die privat in Rechnung gestellt werden muss.
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 14 | ID 121753