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  • 01.11.2006 | Zahnersatz

    Aktivieren eines Kugelknopfankers auf Wurzelkappe bei Cover-denture-Prothese: Abrechnung?

    Frage: „Wie ist das Aktivieren eines Kugelknopfankers auf einer Wurzelkappe bei einer Cover-denture-Prothese abzurechnen? Welcher Festzuschuss fällt an?“  

     

    Antwort: Bis zu einem Restzahnbestand von drei Zähnen gilt eine Cover-denture-Prothese, die durch Wurzelstiftkappen mit Kugelknopfanker befestigt wird, als Regelversorgung. Dementsprechend ist auch die Aktivierung der Kugelknopfanker, die – je Prothese – unter der Bema- Nr. 100 a abgerechnet wird, eine Regelversorgung. Obwohl es sich – genau genommen – um eine Maßnahme im gegossenen Metallbereich handelt, löst sie laut Auffassung der Krankenkassen-Spitzenverbände lediglich den Festzuschuss 6.1 aus. Da diese Auffassung nicht von allen KZVen geteilt wird, empfiehlt es sich jedoch, bei der regionalen KZV nachzufragen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 12 | ID 84888