01.11.2006 | Zahnersatz
Aktivieren eines Kugelknopfankers auf Wurzelkappe bei Cover-denture-Prothese: Abrechnung?
Frage: „Wie ist das Aktivieren eines Kugelknopfankers auf einer Wurzelkappe bei einer Cover-denture-Prothese abzurechnen? Welcher Festzuschuss fällt an?“
Antwort: Bis zu einem Restzahnbestand von drei Zähnen gilt eine Cover-denture-Prothese, die durch Wurzelstiftkappen mit Kugelknopfanker befestigt wird, als Regelversorgung. Dementsprechend ist auch die Aktivierung der Kugelknopfanker, die – je Prothese – unter der Bema- Nr. 100 a abgerechnet wird, eine Regelversorgung. Obwohl es sich – genau genommen – um eine Maßnahme im gegossenen Metallbereich handelt, löst sie laut Auffassung der Krankenkassen-Spitzenverbände lediglich den Festzuschuss 6.1 aus. Da diese Auffassung nicht von allen KZVen geteilt wird, empfiehlt es sich jedoch, bei der regionalen KZV nachzufragen.