01.06.2006 | Zahnersatz
Aktivierung von Hülsen in Cover-denture- Prothese: Abrechnung und Festzuschuss?
Frage: „Wir haben bei einem Kassenpatienten, der mit fünf auf Implantaten befestigten Druckknopfankern versorgt ist, die in der Cover-denture-Prothese befindlichen Hülsen aktiviert. Welche GOZ-Positionen können wir dafür abrechnen? Welcher Festzuschuss wird fällig?“
Antwort: Das Aktivieren von Verbindungselementen nach der GOZ- Nr. 508, zu denen auch Kugelknopfanker gehören, wird je Anker unter der Nr. 509 abgerechnet. Da diese Leistung eine Wiederherstellungsmaßnahme an einer implantatgetragenen Suprakonstruktion darstellt, löst sie die Gewährung des Festzuschusses 7.7 aus. Dieser fällt jedoch nur einmal je Prothese und keinesfalls je Verbindungselement an.
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 14 | ID 84799