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  • 27.02.2008 | Zahnersatz

    Heil- und Kostenplan mit Festzuschuss 2.1, obwohl es eine private Versorgung ist?

    Frage: „Wir haben für einen Kassenpatienten einen privaten Kostenvoranschlag über eine Freiendbrücke von 14 - 15 (15 Freiendbrückenglied) innerhalb geschlossener Zahnreihe ausgestellt. Dieser ist damit zu seiner Krankenkasse gegangen, um eventuell doch einen Zuschuss zu der unserer Meinung nach reinen Privatleistung zu bekommen. Die Krankenkasse möchte nun von uns einen Heil- und Kostenplan mit dem Festzuschuss 2.1 ausgestellt haben, da sie diese Versorgung mit 2.1 bezuschussen möchte. Wie sollen wir uns verhalten?“  

     

    Antwort: Gemäß der Zahnersatz-Richtlinien D II. 22. sind Freiendbrücken bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt. Dies liegt in ihrem Fall nicht vor. Ein Heil- und Kostenplan mit dem Festzuschuss 2.1 sollte daher nicht ausgestellt werden. Die Versorgung ist eine reine Privatleistung.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 11 | ID 117809