27.02.2008 | Zahnersatz
Kassenabrechnung des Wiederbefestigens einer Stiftkrone mit gegossenem Stift?
Frage: „Wie berechne ich das Wiederbefestigen einer Stiftkrone mit einem gegossenen Stift bei einem gesetzlich versicherten Patienten?“
Antwort: Handelt es sich um ein einzeitiges Wiederbefestigen einer Stiftkrone, also metallischer Stift und Krone zusammen, so stellt dies eine Regelversorgung dar und berechtigt einmal zur Abrechnung der Bema-Nr. 24a. Werden allerdings der metallische Stift und die Krone im zweizeitigen Verfahren – also nacheinander – rezementiert, so stellt dies zwar ebenfalls eine Regelversorgung dar, allerdings kann die Bema-Nr. 24a in diesen Fällen zweimal abgerechnet werden, weil die Berechnung der Bema-Nr. 24a einmal je Restaurationsteil erfolgt (bei zweizeitigen Verfahren also einmal für die Rezementierung des metallischen Stifts und einmal für die Krone). Zu beachten ist, dass der FZ 6. 8 (Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz) nur einmal je Zahn anzusetzen ist.