01.03.2007 | Zahnersatz
Kombinations-Zahnersatz: Nr. 98 a zweimal?
Frage: „Bei unserem Patienten, der mit einem Kombinations-Zahnersatz versorgt werden soll, werden wir neben dem individuellen Abdruck die Erst-abformung mit einem individualisierten (verlängerten) Löffel vornehmen müssen. Kann hier die Nr. 98 a zweimal in Ansatz gebracht werden?“
Antwort: Die Bema-Nr. 98 a ist hier tatsächlich zweimal abrechnungsfähig. Durch die geänderten Abrechnungsbestimmungen seit 2004 ist auch für den individualisierten Löffel die Nr. 98 a abrechenbar. Im Übrigen ist die Abrechnung der Nr. 98 a nur neben einer Einzelkrone und im Zusammenhang mit Wiederherstellungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 12 | ID 84710