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  • · Nachricht · Arzthaftung

    Tinnitus nach Wurzelbehandlung: Zahnarzt haftet nicht

    | Der Fall: Ein Zahnarzt hatte bei einem Patienten eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Einige Monate danach trat bei ihm ein Tinnitus auf. Der Patient führte dies auf die Wurzelbehandlung zurück und verklagte den Zahnarzt. |

     

    Das Urteil: Das OLG Köln entschied, dass der Zahnarzt nicht haftet (Urteil vom 05.09.2016, Az. 5 U 61/14). Begründung: Der Patient müsse den Zusammenhang zwischen der Wurzelbehandlung und dem Tinnitus zumindest in groben Zügen schlüssig darlegen können. Zwar könnten von einem Patienten keine detaillierten medizinischen Kenntnisse erwartet werden. Aber er hatte in diesem Fall nicht einmal behauptet, dass die Behandlung fehlerhaft war. Damit kam eine Haftung des Zahnarztes nicht in Frage.

    Quelle: ID 44726231