· Fachbeitrag · Leserforum
Regelmäßiger Austausch von Gummis an Brackets: Was kann berechnet werden?
| FRAGE: „Wir sollen bei einer 32-jährigen GKV-Patientin als Vertretung im Abstand von 4 bis 6 Wochen an jedem Bracket Gummis austauschen, die die Patientin von ihrem behandelnden Zahnarzt aus dem Ausland mitgebracht hat. Was kann man dafür abrechnen?“ |
ANTWORT: KFO-Behandlungen bei erwachsenen Patienten über 18 Jahren sind in der Regel immer eine Privatleistung. Da die GKV-Patientin über 18 Jahre alt ist, müssen die Leistungen nach der GOZ abgerechnet werden.
Für das Austauschen von Gummis sieht die GOZ allerdings keine Gebühr vor. Somit müssen Sie die Leistung analog im Sinne des § 6 Abs. 1 der GOZ abrechnen. Als Analoggebühr könnte die GOZ-Nr. 6100 mit reduziertem Steigerungsfaktor infrage kommen. Vor der Behandlung ist aber eine schriftliche Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z mit der Patientin zu treffen.