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  • · Abrechnungsorganisation

    Privatrechnung auch ohne Stempel und Unterschrift gültig

    Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com

    | Noch immer gibt es Zahnärzte, die ihre Privatrechnungen mit Stempel und Unterschrift versehen. Dabei ist das längst nicht mehr erforderlich und kann Ihnen sogar zum Nachteil gereichen. |

     

    Eine Privatrechnung erfordert weder Stempel noch Unterschrift des Zahnarztes. Sowohl in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz als auch in § 10 GOZ ist geregelt, welche Angaben eine Rechnung zwingend enthalten muss. Weder Stempel noch Unterschrift sind dort genannt. Demnach kann darauf verzichtet werden.

     

    PRAXISTIPP | Unterschreibt der Zahnarzt eine Rechnung, erhöht sich sogar das Risiko eines Betrugs: Mit ausreichend krimineller Energie könnte jemand auf die Idee kommen, die (unbezahlte) Rechnung nachträglich mit einem Stempel „Betrag dankend erhalten“ o. Ä. zu versehen und diese als „Beleg“ dafür zu verwenden, dass der Rechnungsbetrag bereits bezahlt ist. Die Beweislast dafür, dass Sie einem Betrug aufgesessen sind, liegt in dem Fall beim Rechnungssteller, da seine Unterschrift auf dem Dokument steht.

     

    mitgeteilt von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 2 | ID 48739214