26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungsquiz
Wer sich viel mit der GOZ beschäftigen muss, kann zu Trainingszwecken eine vom IWW Institut entwickelte App nutzen. Der „GOZ-Trainer“ verschafft den für die Abrechnung Verantwortlichen in den Zahnarztpraxen spielerisch mehr Sicherheit im Umgang mit der GOZ. Nachdem die App einige Zeit lang nur für Nutzer von iPhone und iPad verfügbar war, gibt sie jetzt auch für Geräte mit Android als Betriebssystem. Die App ist kostenlos und kann in den entsprechenden Stores heruntergeladen werden.
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Statistik
Jüngst erschien das „Jahrbuch 2014“ der KZBV mit statistischen Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Neben wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Daten der Zahnarztpraxen werden in dem Buch auch Abrechnungs- und Einzelleistungsstatistiken veröffentlicht und erläutert. Die Daten betreffen das Jahr 2013. AAZ fasst die wichtigsten Aspekte zusammen. Ein Blick in Ihre Abrechnungsstatistik verrät Ihnen, inwieweit Ihre Abrechnungen vom Durchschnitt aller Zahnärzte ...
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Ein Zahnarzt verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung durch den Patienten auslöst. Ist die bis dahin geleistete Arbeit des Zahnarztes für den Patienten nicht brauchbar, entfällt auch der Anspruch auf eine anteilige Vergütung. Sollte eine neue Versorgung mit Zahnersatz (ZE) geboten sein, muss sich der Patient nicht mit Nachbesserungsversuchen zufrieden geben. – So lautet die Essenz aus einem Urteil des OLG Hamm vom 5. September 2014 (Az.
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Leistungsansprüche des gesetzlich versicherten Patienten gegenüber seiner Krankenkasse richten sich auch bei Wurzelkanalbehandlungsmaßnahmen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und dem BEMA. Dabei sind etliche Details zu beachten.
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Die Abrechnung von Wiederherstellungsmaßnahmen beim GKV-Patienten gehört zum Praxisalltag und sollte in der Regel schnell und ohne großen Aufwand abgewickelt werden. Allerdings hat die eine oder andere „Reparatur“ so ihre Tücken und entpuppt sich zur abrechnungstechnischen Herausforderung. Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Honorarverlusten ist vor allem die sorgfältige Dokumentation. Im Folgenden werden beispielhaft einige Behandlungsfälle vorgestellt.
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Unsere gesetzlich versicherten Patienten wünschen die nötige Wurzelbehandlung (Abrechnung über Kasse) meist mit Nickel-Titan-Instrumenten/Einmalgebrauch. Wie können diese teuren Materialkosten von ca. 80 Euro berechnet werden?“
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Wie kann ich eine weichbleibende Teilprothese (Valplast) abrechnen? Bekommt der GKV-Patient hierfür einen Festzuschuss?“
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Laborabrechnung
Frage: „Unser gewerbliches Labor berechnet wegen des Fehlens eines Boten für den Versand von Prothetikarbeiten pauschal 10,50 Euro für jeden Versandgang. Unsere KZV hat für zurückliegende Arbeiten eine Kürzung angedroht. Härtefälle müssten mit den vorgegebenen Kosten abgerechnet werden. Dürfen dem Patienten privat Differenzkosten in Rechnung gestellt werden?“
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfälle
Gerade bei der Abrechnung von Notdienstbehandlungen treten oft Fehler auf, die zu nicht unerheblichem Honorarverlust führen. In der Regel wiederholen sich die Behandlungen im Notdienst häufig. Doch gerade bei solcher Regelmäßigkeit ist die Gefahr am größten, dass sich bei der Abrechnung „Routinefehler“ einschleichen. Der nachfolgende Beitrag zeigt verschiedene Leistungen und deren Abrechnung an einem Wochenendnotdienst auf.
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