22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Gehören Sie auch zu denjenigen, die den Satz „BEMA denken, Geld verschenken“ schon oft gehört haben? Es ist wohl fest in unserem Gehirn verankert, dass der BEMA gegenüber der GOZ schlechter bewertet ist. Wir verbringen viel Zeit damit, entsprechende private Vereinbarungen mit den Patienten zu treffen, um aus dem BEMA in die GOZ zu kommen. Doch GOZ bedeutet nicht in jedem Fall eine bessere Honorierung. Es folgen einige Beispiele, bei denen die BEMA-Honorierung besser ist.
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Die absolute Trockenlegung mit Spanngummi wird im BEMA unter den „Besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen“ abgerechnet. Die BEMA-Nr. 12 (bMF) umfasst insgesamt vier unterschiedliche Maßnahmen. Im Folgenden wird die Abrechnung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der GKV genauer erläutert, ebenso die Unterschiede zur privaten Berechnung nach GOZ.
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Nach den Vorgaben im Sozialgesetzbuch gehören implantologische Leistungen nicht zur zahnärztlichen Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dürfen von den Krankenkassen grundsätzlich auch nicht bezuschusst werden. In welchen besonders schweren Fällen müssen die Krankenkassen implantologische Leistungen übernehmen? Damit setzt sich dieser Beitrag auseinander.
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Telematik
Im Zusammenhang mit der künftigen Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) müssen Praxisverwaltungssysteme (PVS) nach dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Prüfnachweise in Form von Pseudo-Gebührennummern erzeugen. Diese werden dann im Rahmen der Abrechnung an die KZVen bzw. an die Krankenkassen übermittelt (siehe auch AAZ 03/2018, Seite 3 ff.). Nachfolgend erläutert AAZ, wie diese Meldungen – zum Teil auch Fehlermeldungen – entstehen und wie ggf. beim ...
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Fehlen in einem Kiefer mehrere Zähne und legt der Patient Wert auf eine komfortable und ästhetisch anspruchsvolle Alternative zu einer herausnehmbaren Zahnprothese, so ist die teleskopierende oder auch abnehmbare Brücke eine sehr gute Versorgungsalternative. Sie kombiniert die positiven Eigenschaften einer festsitzenden Brücke mit den Vorteilen einer herausnehmbaren Teilprothese. Der folgende Praxisfall zeigt, wie eine solche teleskopierende Brücke berechnet wird.
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Sportler, die gefährliche Sportarten wie z. B. Kampfsport, Eishockey oder Feldhockey betreiben, möchten regelmäßig ihre Zähne vor den unfallbedingten Folgen eines Schlags oder Treffers schützen. Eine wirksame Hilfe sind dabei Sportschutzschienen. Je nach ausgeübter Sportart gibt es sie in unterschiedlicher Dicke und Härte. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Sportmundschutz berechnet werden kann.
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „ Ist es gestattet, die Ä1 und die 01 in einem Quartal abzurechnen? Beispiel: Was gilt, wenn der Patient zur Schmerzbehandlung in die Praxis kommt (Ä1, ViPr, 36 F3) und im gleichen Quartal noch zu einem Vorsorgetermin (01, Zst usw.) erscheint? Und wie verhält es sich beim offiziellen Schmerz-/Notdienst? Welche Abrechnung ist gestattet: Ä1+03 oder 01+03?“
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO-Abrechnung
Frage: „ Wie rechne ich die kieferorthopädische Extrusion eines Zahns ab, der durch diese Maßnahme dann lege artis nach Wurzelkanalbehandlung (WKB) und Stift mit einer Krone versorgt werden kann?“
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung Zahntechnik
In den letzten Jahren haben die Probleme mit nicht korrekt erstellten Fremdlaborrechnungen enorm zugenommen. Das Gefühl, dass Dentallabore die Zusammenhänge von BEL, BEB, Regelversorgung, gleichartigen und andersartigen Versorgungen nicht zuzuordnen wissen, verstärkt sich immer mehr. Sicher ist es nicht einfach, hier den Durchblick zu behalten. Doch was kann die Zahnarztpraxis dazu beitragen, dass sich das Problem entschärft?
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungsstatistik BZÄK
Mit ihren 15 umsatzstärksten Leistungen erwirtschaften Zahnärzte knapp 52 Prozent ihrer gesamten Privatumsätze. Dies ist eines der Ergebnisse, die dem jüngst herausgegebenen „Statistischen Jahrbuch 2016/2017“ der Bundeszahnärztekammer zu entnehmen sind. Das Buch enthält u. a. eine „GOZ-Analyse“, in der alle privatzahnärztlichen Leistungen mit ihren Umsatzanteilen aufgeführt sind. Hier die 15 umsatzstärksten Leistungen:
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