24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer GOÄ-Kommentar für Zahnärzte
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat als Ergänzung zu dem bereits seit 2012 bestehenden Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Kurzkommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 2002 veröffentlicht (siehe auch AAZ 10/2017, Seite 2 ff.). In Teil 2 dieses Beitrags geht es um Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen außerhalb der Sprechstunde, um Konsiliartätigkeit und Besuche. Erläuterungen zum 28.10.
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben künftig erstmals einen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche präventive Leistungen der GKV. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.10.2017 die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums für diese Personengruppe festgelegt sind. Sollte das Bundesministerium für Gesundheit diese Erstfassung nicht beanstanden, wird der Rechtsanspruch am 01.07.2018 in ...
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Wird in Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Gesamtabrechnung überprüft, sind die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet, einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Facharzt für Oralchirurgie ausschließlich oder fast ausschließlich chirurgische Leistungen erbringt und auf Überweisung hin tätig wird. So entschied das Sozialgericht (SG) München (Urteil vom 05.07.2017, Az. S 38 KA ...
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Prophylaxe
Neben der Individualprophylaxe für die 6- bis 18-Jährigen wurden bereits 1999 die Früherkennungsuntersuchungen (FU) für Kleinkinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr in den BEMA eingefügt. Diese können zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat in jährlichen Abständen einmal abgerechnet werden. Inzwischen haben einzelne Krankenkassen ihr Präventionsprogramm auf die „ganz Kleinen“ erweitert – so die BARMER GEK, die DAK-Gesundheit, die KKH und seit dem 01.10.2017 auch die AOK Hessen.
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · abrechnung
Wund- und Verbandsplatten können im Zusammenhang mit zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen erforderlich werden. Bei der Eingliederung einer Verbandsplatte handelt es sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung, die in der Regel nicht Bestandteil des chirurgischen Eingriffs und somit gesondert berechnungsfähig ist. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Abrechnungsmodalitäten.
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage : „Ich habe erstmalig in der Praxis einen Fall, bei dem die Gesamtkosten nach Abrechnung des HKP unter dem doppelten Festzuschuss liegen. Habe zahnärztliches Honorar, Eigenlabor und Fremdlaborkosten zusammengezählt und es ergeben sich tatsächlich weniger Kosten als beim doppelten Festzuschuss, der dem Patienten zustehen würde. Kann dies stimmen?“
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Frage : „Wir haben bei einem Kassenpatienten eine Teleskopprothese mit
einem Implantat um ein weiteres Teleskop erweitert. Was können wir berechnen?“
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Wie ist eine indirekte festsitzende provisorische Versorgung abzurechnen, wenn die Tragedauer weniger als drei Monate beträgt? Diese Frage wird durchaus kontrovers diskutiert. Teilweise wird davon ausgegangen, dass dann generell eine Analogabrechnung erforderlich ist, andere wiederum meinen, dass in bestimmten Ausnahmefällen über die GOZ abgerechnet werden kann. Der nachfolgende Beitrag klärt auf, wie Sie abrechnen können.
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24.10.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Freiendbrücken oder auch Extentionsbrücken werden gern empfohlen, um bei prothetischen Neuplanungen vorhandenen Zahnersatz nicht entfernen oder gesunde Zähne nicht beschleifen zu müssen. Freiendbrücken sind jedoch nicht in jedem Fall eine Kassenleistung. Welche Besonderheiten bei der Abrechnung von Freiendbrücken zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Praxisfall.
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16.10.2017 · Nachricht aus AAZ · OLG Saarbrücken
Patienten können von ihrem Zahnarzt Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen verlangen. Diese Einsicht erfolgt an dem Ort, an dem diese aufbewahrt werden, also im Regelfall in den Praxisräumen. Meist wollen die Patienten jedoch stattdessen Kopien der Behandlungsunterlagen. Diesem Wunsch muss der Zahnarzt auch entsprechen. Jedoch kann er die entstehenden Kosten vom Patienten ersetzt verlangen.
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