· Nachricht · Abrechnungsvorschrift
Folgen, wenn die vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist nicht eingehalten wird
| Nach dem Bundessozialgericht (BSG) sind die Parteien der Arzneilieferverträge befugt, Ausschlussfristen für die Abrechnung zu vereinbaren. Wird diese Abrechnungsfrist versäumt, geht der Vergütungsanspruch des Apothekers unter. Was dies in der Apothekenpraxis bedeutet, lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 4. Januar 2016)
Quelle: ID 43770506